Wir führen Krankenfahrten (sitzend) aus und rechnen für Sie bei Ihrer Krankenkasse ab.
Die Rechnungsabteilung von "Fledermaus" Taxi Offenbach hilft Ihnen gerne bei den Formalitäten
Info Telefon: 069-83834336
Für Rollstuhlfahrten:
Heiner Buchsbaum: +49 171 6548304
Ayan Koc: +49 157 38419281
Die nachfolgenden Regelungen sind zu beachten, wenn Sie bei uns auf Rechnung fahren möchten.
Grundsätzliches
- Alle ambulanten Fahrten müssen im Voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden
- Papiere müssen der Zentrale vorgelegt werden (E-Mail - Fax oder persönlich), Kunde bekommt eine Kundennummer
- Eine ärztliche Verordnung (Krankentransportschein) ist erforderlich
Gesetzlicher Eigenanteil
- 10% des Fahrpreises
- Mindestens 5,00 €
- Höchstens 10,00 € pro Fahrt sind beim Taxifahrer bar zu bezahlen
Fahrten zu ambulanten Behandlungen
- Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl
- Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3
- In Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis
- Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich
- Zuzahlung des Eigenanteils. Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (bei der Krankenkasse erfragen) erhalten Sie von der Krankenkasse eine Befreiung vom Eigenanteil
Ambulante Operationen
- Keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
- Krankentransportschein erforderlich. Zuzahlung des Eigenanteils ( 10% des Fahrpreises, aber mindestens 5.- Euro und höchsten 10.- Euro) Ausnahme: grundsätzliche Befreiung durch die Krankenkasse
Dialysepatienten
- Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
- Krankentransportschein erforderlich
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises (nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze)
Strahlen-/Chemotherapie
- Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
- Krankentransportschein erforderlich
- Je nach Genehmigung der Kasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste und letzte Fahrt oder je nach Krankenkasse je Fahrt grundsätzliche Befreiung vom Eigenanteil
Fahrten zu stationären Behandlungen
(Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
- Keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
- Der Krankentransportschein genügt
- Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils pro Fahrt
- Ausnahme: Fahrten zur Kur/Reha. Hier ist eine Genehmigung der Krankenkasse im Voraus notwendig
Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaften
- Ärztliche Verordnung erforderlich.
- Es ist kein Eigenteil zu zahlen
Nützliche Links
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Selbstverständlich übernehmen wir auch Krankenfahrten in Offenbach. Wem der unangenehme Besuch beim Arzt oder im Krankenhaus bevorsteht, sollte man sich nicht darum sorgen müssen, ob und wann der Bus oder die Bahn fahren. Mit unserem Service können Kunden einfach einsteigen und werden schnell und sicher bis vor die Haustür der Mediziner kutschiert. Darunter fallen beispielsweise Fahrten, bei denen der Erkrankte sitzt sowie Dialysefahrten. Die Krankenfahrten in Offenbach können ebenfalls telefonisch unter der Nummer 069 - 81 82 82 bestellt werden.